2.1.1.4 Für den Arten- und Biotopschutz bedeutsame Waldflächen "Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß die Entwicklung der hessischen Wälder auf dem überwiegenden Teil der Fläche so eingeleitet ist, daß die meisten Ziele des Naturschutzes zusammen mit allen anderen forstlichen Aufgaben ohne nennenswerte Konflikte oder Abstriche verwirklicht werden können. Der heute allgemein anerkannte naturgemäße Waldbau, der als Grundlage insbesondere der Bewirtschaftung im Staatsforst dient, ist dabei ebenso hilfreich wie die Bemühungen von Waldbesitzern, spezielle Anliegen des Arten- und Biotopschutzes in die Waldbewirtschaftung zu integrieren." (Konzeptpapier "Wald und Naturschutz" HMILFN 1998). Ein Teil der besonderen und schützenswerten Waldstandorte im Staatswald des Regierungsbezirks Kassel ist durch das Konzeptpapier "Wald und Naturschutz" (HMILFN 1998) als Vorrangfläche Naturschutz[10] eingestuft (vgl. Tab. 25) und unterliegt damit besonderen Nutzungsanforderungen. Ihre Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz ist unumstritten. Tabelle 25: Vorrangflächen Naturschutz
Auf der Ebene der Gemeinde (Landschaftsplan) sind diese Vorrangflächen Naturschutz des Konzeptes "Wald und Naturschutz" und die Ziele des Naturschutzes bei der Planung und Umsetzung im Rahmen der Vorgaben des o. g. Konzeptpapiers zu beachten. Weiterreichende Einschränkungen der Forstwirtschaft können ausschließlich auf der Basis von freiwilligen Vereinbarungen bzw. Verwaltungsvereinbarungen getroffen und im Forsteinrichtungswerk festgeschrieben werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang der Erhalt und die Entwicklung bzw. Pflege von Sonderstandorten und besonderen Strukturelementen wie bspw. Fließgewässer und ihre Quellen, Trockenwälder, Altholzbestände, Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Bruchwälder, artenreiche Waldränder sowie der spezielle Artenschutz (vgl. Kap. 7.1.1.3, Teil 1 und Kap. 2.1.1.3, Teil 2) durch den Waldbesitzer. Beispielhaft hierfür ist die für das Forstamt Hünfeld aufgestellte Biotopschutzkonzeption (Datenerhebung, EDV-gestützte Datenverwaltung, kartographische Darstellung und Maßnahmenplanung) zu nennen. (Zum Vergrößern bitte in die Karte klicken)
[10] Diese Bezeichnung ist nicht identisch mit der Vorrangflächenkategorie "Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft" der Regionalplanung bzw. des Regionalplans.
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