Tabelle 24: Geplante Landschaftsschutzgebiete
Nr.
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LSG Name
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Gemeinden
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Kategorie
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Landkreis Fulda
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1
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Bergland bei Buchenrod
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Flieden
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Neuhof
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LSG
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2
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Erweiterung Hess. Rhön
Inklusive " Ulsteraue von Wüstensachsen bis Günthers"
als Zonierung
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Dipperz
Ebersburg
Ehrenberg (Rhön)
Eichenzell
Eiterfeld
Friedewald
Heringen (Werra)
Hilders
Hofbieber
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Hohenroda
Hünfeld
Künzell
Nüsttal
Philippsthal (Werra)
Rasdorf
Schenklengsfeld
Tann (Rhön)
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LSG
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3
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Geisküppel, Florenberg, Müshecke
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Eichenzell
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Fulda
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LSG
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Künzell
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4
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Steinkammer bei Rückers
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Flieden
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LSG
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5
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Tal der Nüst
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Hilders
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Hünfeld
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LSG
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Hofbieber
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Nüsttal
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Nr.
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LSG Name
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Gemeinden
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Kategorie
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Landkreis Hersfeld - Rotenburg
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6
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Guttelstal
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Rotenburg a. d. Fulda
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LSG
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7
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Knüllwald, Biotopverbundsystem
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Frielendorf
Homberg (Efze)
Kirchheim
Knüllwald
Neuenstein
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Oberaula
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Willingshausen
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LSG
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Nr.
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LSG Name
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Gemeinden
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Kategorie
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Landkreis Kassel
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8
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Fahrenbach bei Wellerode
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Lohfelden
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Söhrewald
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LSG
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9
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Oberes Mülmischtal
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Hessisch Lichtenau
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Söhrewald
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LSG
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10
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Unteres Baunatal
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Baunatal
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Edermünde
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LSG
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Nr.
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LSG Name
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Gemeinden
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Kategorie
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Schwalm - Eder - Kreis
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11
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Appenhainer Ginsterheide
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Gilserberg
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LSG
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12
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Beisetal
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Knüllwald
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Malsfeld
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LSG
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13
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Blumenhain, Weinkopf, Weingrund
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Borken (Hessen)
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LSG
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14
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Kippe Dosenberg
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Borken (Hessen)
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Wabern
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LSG
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15
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Klapperberg
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Wabern
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LSG
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7
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Knüllwald, Biotopverbundsystem
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Frielendorf
Homberg (Efze)
Kirchheim
Knüllwald
Neuenstein
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Oberaula
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Willingshausen
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LSG
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16
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Lembach – Niederung
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Borken (Hessen)
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Homberg (Efze)
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LSG
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17
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Mittleres Elbetal
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Bad Emstal
Fritzlar
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Naumburg
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LSG
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18
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Olmes - Niederung
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Borken (Hessen)
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Neuental
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LSG
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19
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Quellbereich südlich Freudenthal
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Borken (Hessen)
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Homberg (Efze)
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LSG
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20
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Urfftal
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Bad Wildungen
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Bad Zwesten
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LSG
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Nr.
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LSG Name
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Gemeinden
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Kategorie
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Landkreis Waldeck - Frankenberg
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21
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Aartal
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Korbach
Lichtenfels
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Willingen (Upland)
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Kombi - LSG
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22
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Alte Halden
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Frankenberg (Eder)
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LSG
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23
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Hess. Rothaargebirge
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Allendorf (Eder)
Battenberg (Eder)
Bromskirchen
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Frankenberg (Eder)
Hatzfeld (Eder)
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LSG
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24
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Orke- und Aartal
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Lichtenfels
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Kombi - LSG
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25
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Schweinfe- und Holzbachtal
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Gemünden (Wohra)
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Haina (Kloster)
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Auen - LSG
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26
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Twistesee
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Bad Arolsen
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Volkmarsen
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LSG
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27
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Wohra – Bentreff
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Rosenthal
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Auen - LSG
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Schutzgebietskonzept Wald
Zur Erhaltung der größtmöglichen Vielfalt an heimischen Pflanzen- und
Tierarten des Waldes als eine der zentralen Aufgaben des Naturschutzes
ergibt sich das nachfolgend dargestellte Schutzkonzept. Das Konzeptpapier
"Wald und Naturschutz" (HMILFN 1998) der hessischen Forst- und Naturschutzverwaltung
bildet hierfür die Grundlage und Rahmensetzung, die im Schutzgebietskonzept
Wald präzisiert werden soll. Flächenstillegungen erfolgen nur,
soweit auf Grund der Vorgabe des Konzeptpapiers "Wald und Naturschutz"
(HMILFN 1998) Spielräume bestehen.
Das Bundesamt für Naturschutz, der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen
und die Ländergemeinschaft Naturschutz (LANA 1992) fordern ebenso wie
Naturschutzbeiräte und Naturschutzverbände sowie Fachleute und Wissenschaftler
des Naturschutzes und der Forstwissenschaft einen Anteil von Vorranflächen
für den Naturschutz von etwa 10 %.
Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen präzisiert diese Forderung,
indem er für den forstlichen Bereich empfiehlt, daß etwa 5% einem
Totalschutz und damit einem Nutzungsverzicht unterliegen sollten.
Diese Gebiete, in denen eine Eigenentwicklung wieder ermöglicht wird,
sollten im Wald repräsentativ für alle Waldgesellschaften ausgewiesen
werden. Darüberhinaus schlägt er 10% naturnahe Naturschutzvorrangflächen
und 2 bis 4% naturnahe Waldränder für ein Waldbiotopverbundsystem vor
(SRU 1996, Nr.251).
Im Konzeptpapier "Wald und Naturschutz" der hessischen Forst- und
Naturschutzverwaltung will man diesen Forderungen Rechnung tragen und
sieht (unter Einbeziehung des Grenzwirtschaftswaldes) einen Flächenanteil
von 5,2 % (der Gesamtwaldfläche Hessens) für die Flächenstillegung
vor.
Die räumliche Lage und Verteilung der Grenzwirtschaftswälder > 1,5
ha liegt für die Landschaftsrahmenplanung Nordhessen verwertbar
vor.
A. Großschutzgebiet für die unbeeinflußte Waldentwicklung/Prozeßschutz
Hessen als ein zentral im Hauptverbreitungsgebiet der Rotbuche
gelegenes Bundesland sollte Zielgebiet für ein Großschutzgebiet mit unbeeinflußter
Waldentwicklung sein. Hierbei wird allgemein ein Nutzungsverzicht auf
großer Fläche verstanden, im mitteleuropäischen Laubwald bedeutet dies
im Buchenwald ein Nutzungsverzicht auf mindestens 2000 ha. Damit wäre
der besonderen Bedeutung dieser Waldgesellschaft für Europa und umgekehrt
der besonderen Verantwortung des Bundeslandes für diese Waldgesellschaft
entsprochen.
Ansätze hierzu finden sich im Waldschutzgebiet Edersee und den Überlegungen
zu dessen Weiterentwicklung.
Die unbeeinflußte Entwicklung des Buchenwaldes und seiner Lebensgemeinschaften,
wissenschaftliche Forschung und Bildungsarbeit sind die umfassenden und
zukunftsweisenden Ziele, die mit der Ausweisung eines Großschutzgebietes
verfolgt werden.
B. Waldnaturschutzgebiete
Dem Regierungsbezirk Kassel, als einer der waldreichsten Regionen
Mitteleuropas, kommt auch im internationalen Rahmen (z.B. FFH, vgl. Kap.
7.1.1.1, Teil 1) eine besondere Verpflichtung zu, den Wald in naturnaher
Ausprägung dauerhaft als Lebensraum für die heimischen Tiere und Pflanzen
des Waldes zu erhalten und zu entwickeln. Naturschutzgebiete im Wald wurden
bisher hauptsächlich für Waldgesellschaften auf Sonderstandorten ausgewiesen,
d.h. der Schwerpunkt damit auf die seltenen Waldgesellschaften oder auf
den Schutz seltener waldgebundener Arten wie Schwarzstorch, Spechtarten,
Orchideen oder andere Pflanzen gelegt.
B.1 Die drei Kategorien der Naturschutzgebiete im Wald
Nutzungsfreie Kernzonen
Eine freie Entfaltung der Waldentwicklung ist in Waldnaturschutzgebieten
die Ausnahme. Bundesweit sind weniger als 1 % der Waldnaturschutzgebiete
mit Nutzungsverzicht belegt. Verpflichtungen der Waldhygiene, Walderschließung
zur Nutzung und Holzabfuhr und damit z.B. verbundene Totholzentnahme führen
zu ständigen Sachzwängen mit für den Naturschutz nachteiligen Wirkungen.
Naturschutzfachliche Zielsetzung in Waldnaturschutzgebieten sollte deshalb
stärker als bisher die Einrichtung forstlich ungenutzter Bereiche sein
("Waldwildnisgebiete"). Der Naturschutz verfolgt damit gleichzeitig eine
artenschützerische (Schutz und Entwicklung von Totholzbewohnern und der
Flora und Fauna der Pionierwaldphase des Waldes), eine wissenschaftliche
(wie entwickelt sich Wald ohne forstliche Nutzung ?) und eine ästhetische
Zielsetzung (Wildnis/ Natur pur erleben). Alle maßgeblichen Waldgesellschaften
der verschiedenen Wuchsgebiete, Standorte und Höhenstufen des Bezirks
sollen in diesen Schutzgebieten repräsentiert sein. Insbesondere aber
ist der sogenannte "normale" Wald dieser Kategorie zuzuordnen. Ein "normal"
bewirtschafteter Hainsimsen-Buchenwald wird nicht dadurch naturschutzfachlich
interessanter, weil er im Naturschutzgebiet liegt. Vor allem Nutzungsverzicht
bringt hier ein Artenspektrum (Totholzbewohner, Pionierwaldgesellschaft)
und eine Dynamik ein, die dessen Wert aus Sicht des Naturschutzes über
den des Wirtschaftswaldes hebt.
Artenschutzwald
Diese Kategorie dient vorrangig dem Erhalt bestimmter seltener, vom
Aussterben bedrohter Arten, der Flora und der Fauna des Waldes. Die Pflege
oder auch Bewirtschaftung dieser Wälder ist auf die Zielsetzung "Erhalt
bestimmter Arten" abgestimmt.
Des weiteren fallen in diese Kategorie die Wälder, die trotz Bewirtschaftung
auf Grund ihrer Seltenheit schützenswert sind. Die Unterschutzstellung
soll vor allen Dingen das Einbringen nicht standortheimischer Baumarten
verhindern. Die Unterordnung ökonomischer Ziele unter naturschutzfachliche
Prämissen ist aber vorzugeben. Insbesondere der Totholzanteil und der
Anteil von stark dimensionierten alten Bäumen ist deutlich über die Verhältnisse
im normalen Wirtschaftswald anzuheben. Eine Nutzung nach den Kriterien
der naturgemäßen Dauerwaldwirtschaft steht deshalb dem Schutzziel oftmals
nicht entgegen.
In diese Kategorie des Waldnaturschutzes fallen insbesondere Wälder auf
Sonderstandorten und Orchideen-Buchenwälder. Dessen ungeachtet ist aber
auch hier in einer Kernzone des Schutzgebietes der Nutzungsverzicht anzustreben
.
Flächenumfang des Artenschutzwaldes
Im Artenschutzwald soll der vorhandene Wald geschützt und erhalten
werden. Der augenblickliche Zustand des Bestandes entscheidet also über
die Schutzwürdigkeit. Eine allgemeine Flächenvorgabe oder Nennung von
Zielgebieten der Ausweisung ist somit nicht möglich.
Schutzgebietsgröße
Die angestrebte Mindestgröße der Schutzgebiete hängt allein vom Flächenanspruch
der zu schützenden Lebensräume oder Arten ab. Ein maßgeblicher Faktor
für deren Flächenanspruch ist auch der Zustand der Umgebung des Schutzgebietes.
So kann eine naturnahe Bewirtschaftung der umgebenden Ausweich- und Pufferflächen
den notwendigen Flächenumfang des Schutzgebietes reduzieren.
Waldpflegegebiete
Auf diesen Flächen sollen vorrangig historische Nutzungsformen
oder besondere Einzelobjekte im Wald durch Pflege und Nutzung erhalten
werden. In diese Kategorie fallen z.B. Mittelwälder, Niederwälder, Hutewälder,
reich strukturierte Waldränder, Waldwiesentäler mit ihren Bachläufen und
aufgelassene Waldteiche. Hier spielen Aspekte des Landschaftbildes und
der naturnahen Erholung eine besondere Rolle.
Flächenumfang und -größe
Auch für Waldpflegegebiete ist keine verbindliche Flächenvorgabe möglich.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die zu schützende historische Nutzungsform
schutzbefürftig ist und der Ausweisung als Naturschutzgebiet bedarf. Insbesondere
ist dann die langfristige Pflege sicherzustellen. Auch eine Mindestgröße
ist im Einzelfall zu prüfen und maßgeblich vom Faktor der "Überlebensfähigkeit"
des zu schützenden Systems abhängig. Der Schutz und die Pflege dieser
historischen Waldnutzungsformen ist durch die Landschaftsplanung auf Gemeindeebene
zu konkretisieren.
B.2 Schutzgebietsplanung
Der Tabelle 23 des Kapitels 2.1.1.1,
Teil 2 sind die geplanten Neuausweisungen von Naturschutzgebieten
zu entnehmen.
Eine weitere Ausweisung von Naturschutzgebieten kann dann erfolgen, wenn
abgesicherte Daten bspw. Artenerfassungen und Ergebnisse der Hessischen
Biotopkartierung vorliegen. Hierbei werden die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes
geprüft.
Des weiteren sollen die bestehenden Naturschutzgebiete im Staatswald dahingehend
überprüft werden, ob bzw. wo innerhalb von diesen nutzungsfreie Kernzonen
mit einer Mindestgröße von 30 ha ausgewiesen werden können.
C. Vorgaben des Konzeptpapiers
Wald und Naturschutz zu Waldnaturschutzkonzepten
Kap. 3.2 Waldnaturschutzkonzepte, Pkt. 4 enthält die Vorgaben,
bezogen auf ganz Hessen für die Zulassung von Flächen mit unbeeinflusster
Waldentwicklung :
„Hierzu sollen folgende Instrumente genutzt werden:
- Flächen die wegen ungünstiger Aufwands-/Ertragsrelationen aus der
Holzproduktion ausscheiden (außer regelmäßiger Betrieb). Die Hessische
Anweisung für Forsteinrichtungsarbeiten enthält hierzu verbindliche
Vorgaben. (ca. 32.200 ha)
- Bildung von Kernzonen in Naturschutzgebieten und ggf. in FFH-Gebieten,
in denen die Holznutzung ausgeschlossen werden kann, wenn es das Naturschutzziel
erfordert. Dies könnte in einer Größenordnung von 10% der Schutzgebietsfläche
Wald liegen, wobei das Naturschutzziel Prozeßschutz nur in größeren
Waldnaturschutzgebieten infrage kommen kann (ca. 2.200 ha). Soweit möglich,
soll dies mit dem Schutzgebietsnetz „Natura 2000" nach der FFH-Richtlinie
der EU geplant werden
- Kernzone im Biosphärenreservat Rhön (ca. 3.000 ha)
- Angemessene Flächenvergrößerung der bestehenden Naturwaldreservate
(Buchenwälder) (ca. 2.000 ha)
- Ausweisung weiterer Naturwaldreservate in nicht ausreichend repräsentierten
Regionen Hessens (vgl. Landtagsdrucksache 13/5623: Odenwald, Taunus
mit nördl. Hess. Schiefergebirge). Dies ist von den Finanzierungsmöglichkeiten
waldökologischer Untersuchungen wenigstens in einer Mindestqualität
abhängig zu machen. Das hohe Niveau der bisherigen Untersuchungsergebnisse
in der NWR-Forschung rechtfertigt grundsätzlich eine fachliche Ergänzung
dieses Programms und Wahrung des derzeitigen Finanzierungs- und Qualitätsstandards
(ca. 500 ha)
- Totholz vgl. Nr. 7. (Altholzinseln ca. 600 ha)
- Um die Entwicklung eines Buchennationalparkes von
rd. 5.700 Hektar vorzubereiten, wird im Kellerwald auf einer Fläche
von rd. 2.000 Hektar der Einschlag von Laubholz unterbleiben und nur
beschleunigt Nadelholz entnommen werden. Auf dem restlichen Gebiet des
geplanten Nationalparks werden Laubbäume nur bis zu einem Alter von
120 Jahren genutzt
- Der Umfang der Flächenstillegungen (46.200 ha) erreicht damit wenigstens
5,2 % der Gesamtwaldfläche in Hessen. Dies entspricht der Hälfte derjenigen
Fläche, die als Vorrang Naturschutz einschließlich der integrativen
Lösungen vom Gesetz gefordert wird. Flächenstillegungen in noch größerem
Umfang als nachstehend beschrieben lassen die forstwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und die Haushaltslage des Landes nicht zu."(HMILFN
1998).
Die Landesregierung sieht mittlerweile eine andere Form des Schutzes
für den Kellerwald vor. Es soll ein Konzept für einen Naturpark Kellerwald
(§ 24 HFoG) erarbeitet werden. Dabei ist beabsichtigt, aus Teilen des
NSG und LSG „Waldschutzgebiet Edersee", die bereits als FFH-Gebiet vom
Land Hessen gemeldet wurden, eine Kernzone des Naturparkes zu bilden (vgl.
Kap. 6.3,
Teil 1, Karte 7). Die Gesamtfläche des Naturparkes kann dann als großräumiges
Landschaftsschutzgebiet ganz oder teilweise im Sinne von § 15 BNatSchG
naturschutzrechtlich abgesichert werden.
Im Regierungsbezirk Kassel stellt sich die bisherige Flächenbilanz für
den Staatswald wie folgt dar (Stand 7/1999):
BESTAND im Regierungsbezirk Kassel
- Waldflächen außer regelmäßigem Betrieb
(Grenzwirtschaftswälder, Sonderstandorte, Waldbiotope)
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15.833 ha
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2.300 ha [1]
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808 ha
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500 ha
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19.441 ha
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Innerhalb der im Regierungsbezirk Kassel ausgewiesenen Naturschutzgebiete
(ohne Kernzonen-NSG im Biosphärenreservat Rhön) unterliegen 700 ha
Wald durch Verordnungsvorgaben einem Nutzungsverzicht, die größtenteils
von Grenzwirtschaftswäldern und Naturwaldreservaten überlagert sind.
PLANUNG im Regierungsbezirk Kassel
- Bildung von Kernzonen in NSG
ggf. in FFH-Gebieten
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derzeit keine Planung
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- Flächenvergrößerung bestehender Naturwaldreservate [2]
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s. Forstlicher Rahmenplan 1997
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- Ausweisung weiterer Naturwald-Reservate
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101,4 ha
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[1] incl.
1400 ha Wald im Haderwald der mittelfristig aus der Nutzung genommen werden
soll
[2] Die Ausweisung von
Naturwaldreservaten obliegt der Forstverwaltung
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