2.1 Arten und Lebensgemeinschaften, Lebensräume

2.1.1 Schutzgebiete, avifaunistische Schwerpunkträume, spezieller Artenschutz

2.1.1.1 Schutzgebiete

Anzahl und räumliche Verteilung der schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft im Regierungsbezirk Kassel sind Ausdruck der vorhandenen natürlichen Grundlagen und deren geschichtlicher Nutzungsentwicklung. Die für Hessen außerordentlich strukturreiche und vielfältige Landschaft enthält eine Vielzahl schutzwürdiger Bereiche und Objekte. In besonderem Maße muß es deshalb Ziel der Ausweisung von Schutzgebieten sein, diese anderorts so nicht mehr vorhandene Mannigfaltigkeit zu erhalten. Auch in Defizitbereichen sollte das Instrument der LSG-Schutzgebietsausweisung angewandt werden um unter dem Aspekt der „Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes" den Zustand von Natur und Landschaft zu verbessern.

Geplante Naturschutzgebiete
Von den vorhandenen wertvollen Flächen, die die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllen, ist erst ein geringer Teil ausgewiesen. Deshalb sind rasch Neuausweisungen erforderlich, wenn die im HENatG vorgegebenen Ziele erfüllt werden sollen.
Auf Grundlage von Gebietsmeldungen der Naturschutzverbände und Kartierungen sind zur Zeit (Stand September 2000) im Regierungsbezirk Kassel 49 Naturschutzgebiete (§ 12 HENatG) geplant, im Ausweisungsverfahren oder als NSG-Vorschlag vorgemerkt. Insgesamt 13 Erweiterungen von bestehenden Naturschutzgebieten sind geplant. Aus den nachfolgenden Tabellen (Tabelle 23) sind, nach Landkreisen unterteilt, weitere Informationen über Namen, ungefähre Größe, Planungsreife, Gutachten und Pflegepläne der geplanten Naturschutzgebiete zu entnehmen. Sämtliche Gebiete sind in der Entwicklungskarte dargestellt. Die parzellengenaue Abgrenzung wird im Rahmen des Ausweisungsverfahrens festgelegt.

Geplante Landschaftsschutzgebiete
Der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 24) und Karte 24 sind die Gebiete zu entnehmen, die nach derzeitigem Kenntnisstand die Kriterien zur Ausweisung bzw. Erweiterung von Landschaftsschutzgebieten (§ 13 HENatG) erfüllen. Diese Gebiete befinden sich ebenfalls in der Entwicklungskarte. Die Innenabgrenzung der Landschaftsschutzgebiete ist auf dieser Karte nicht dargestellt. Bei einer Neuausweisung müssen sie im Einzelfall vorgeschlagen und nach Abwägung u.a. mit städtebaulichen Belangen festgesetzt werden.
Geplante Landschaftsschutzgebiete in einem bestehenden "Groß-LSG" haben eine "Zonierung" der Schutzgebietsverordnung zum Ziel. "Zonierung" bedeutet, daß die Schutzgebietsverordnung räumlich und inhaltlich differenzierte Schutzziele mit abgestuften Schutzintensitäten enthält. Ein bereits durchgeführtes Beispiel ist die Rendaer Höhe (LSG südöstlich des Naturparks Meißner - Kaufunger - Wald - Zone II), wo der Grünlandumbruch unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wurde.
Die genaue und endgültige Abgrenzung muß - wie bei den geplanten Naturschutzgebieten -  im Rahmen des Ausweisungsverfahrens festgelegt werden.


Tabelle 23: Geplante Naturschutzgebiete
 

Geplante Naturschutzgebiete im Landkreis Fulda

Schutzgebiets-
name

Fläche (in ha)

Gemeinde

Gebiets
Nr.

Schutzstatus

Gutachten vorhanden

Gutachten geplant

Am Linsberg bei Mittelaschenbach

39

Nüsttal

102

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

KG

 

Elzbachrain bei Mittelaschenbach

23

Nüsttal

103

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

KG

 

Fuldatal bei Lüdermünd

(5,2)  + 10

Fulda

109

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Kalkofen bei Oberkalbach

46

Kalbach

106

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

 

 

Soisberg*

100

Eiterfeld

104

Ausweisung geplant

KG

 

Sorgfelder

25

Ehrenberg

107

Ausweisung geplant

KG

 

SG=Schutzwürdigkeitsgutachten; KG=Kurzgutachten
*Das geplante NSG wurde nachrichtlich nicht in den Regionalplan aufgenommen.  Vor einer Ausweisung ist ein Abweichungsantrag hinsichtlich der Zielkategorie  - Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft- des Regionalplans  erforderlich


Geplante Naturschutzgebiete im Landkreis Hersfeld - Rotenburg

Schutzgebiets-
name

Fläche (in ha)

Gemeinde

Gebiets
Nr.

Schutzstatus

Gutachten vorhanden

Gutachten geplant

Alheimer Gipsbrüche*

42,4

Alheim

201

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

 

 

In den Erlen bei Gerterode*

7

Ludwigsau

203

NSG - Vorschlag

KG

 

Kerntäler bei Oberellenbach

164

Alheim

206

NSG - Vorschlag

SG

 

Obersuhler Aue

(52,52)  + 18

Wildeck

209

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Sorgwiesen bei Weißenhasel

(6,95)  + 1

Nenters-
hausen

210

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Suhlwiesen bei Kleinensee*

7,5

Heringen  (Werra)

204

NSG - Vorschlag

KG

 

Werrawiesen von Lengers

69

Heringen  (Werra), Philippsthal (Werra)

202

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

SG

 

SG=Schutzwürdigkeitsgutachten; KG=Kurzgutachten

*Das geplante NSG wurde nachrichtlich nicht in den Regionalplan aufgenommen.  Vor einer Ausweisung ist ein Abweichungsantrag hinsichtlich der Zielkategorie  - Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft- des Regionalplans  erforderlich


Geplante Naturschutzgebiete im Landkreis Kassel und in der Stadt  Kassel

Schutzgebiets-
name

Fläche (in ha)

Gemeinde

Gebiets
Nr.

Schutzstatus

Gutachten vorhanden

Gutachten geplant

Ahnegraben im Habichtswald

30

Habichts-
wald, Kassel

302

Ausweisung geplant

KG

 

Dörnberg

(110) + 27

Zierenberg

318

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Erpetal bei Elmarshausen

ca. 85

Wolfhagen, Volk-
marsen

304

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

 

KG

Essetal bei Hohenkirchen

20

Espenau

303

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

KG

 

Gleudenberg bei Eberschütz

40

Trendelburg

308

Ausweisung geplant

SG

 

Hängen bei Wettesingen*

40

Breuna

312

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

 

KG

Hirschbergwiesen bei Wickenrode

100

Helsa, Groß-
almerode

309

Ausweisung geplant

SG

 

Kelzer Teiche und Essetal

93

Hofgeismar

316

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

SG

 

Losse bei Helsa*

20

Helsa

311

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

KG

 

Rieder Tränke

20

Bad Emstal

315

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

KG

 

Seilerberg bei Ehlen

120

Habichts-
wald

314

Ausweisung geplant

SG

 

Sommerberg bei Sielen

40

Trendelburg

307

Ausweisung geplant

SG

 

Sparrenstein bei Lamerden

ca. 10

Liebenau

306

Ausweisung geplant

SG

 

Vollmarshäuser Teiche

(5,5)  + 8

Lohfelden

317

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Weinberg bei Haueda

40

Liebenau

305

NSG - Vorschlag

KG

 

Westberg bei Hofgeismar*

15

Hofgeismar

313

NSG - Vorschlag

KG

 


SG=Schutzwürdigkeitsgutachten; KG=Kurzgutachten

*Das geplante NSG wurde nachrichtlich nicht in den Regionalplan aufgenommen.  Vor einer Ausweisung ist ein Abweichungsantrag hinsichtlich der Zielkategorie  - Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft- des Regionalplans erforderlich


Geplante Naturschutzgebiete im Schwalm - Eder - Kreis

Schutzgebiets-
name

Fläche (in ha)

Gemeinde

Gebiets
Nr.

Schutzstatus

Gutachten vorhanden

Gutachten geplant

Kölnische Kanzel und Steinberg  bei Züschen*

130

Fritzlar

402

Ausweisung geplant

KG

 

Sandgrube bei Felsberg

ca. 10

Felsberg

403

Ausweisung geplant

KG

 

SG=Schutzwürdigkeitsgutachten; KG=Kurzgutachten

*Das geplante NSG wurde nachrichtlich nicht in den Regionalplan aufgenommen.  Vor einer Ausweisung ist ein Abweichungsantrag hinsichtlich der Zielkategorie  - Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft- des Regionalplans erforderlich


Geplante Naturschutzgebiete im Landkreis Waldeck - Frankenberg

Schutzgebiets-
name

Fläche (in ha)

Gemeinde

Gebiets
Nr.

Schutzstatus

Gutachten vorhanden

Gutachten geplant

Aartal bei Goddelsheim*

186

Lichtenfels

506

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

SG

 

Ederaue bei Rennertehausen

ca 22

Franken-
berg (Eder), Burgwald

503

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

SG

 

Ederauen zwischen Bergheim und  Wega

(70,7)  + 40

Edertal, Bad Wildungen

520

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Ederseeufer bei Herzhausen*

(28,7)  + 90

Vöhl

521

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Eichholz bei Dehausen

ca. 16

Diemelstadt

504

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ohne Schutzstatus

 

KG

Goldbachtal nördlich Röddenau

115

Franken-
berg

505

NSG - Vorschlag

KG

 

Hagenfeld

(4,6)  + 5

Korbach

519

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Hinter den Pfühlen bei Adorf

21

Diemelsee

511

Ausweisung geplant

SG

 

Hochstein und Mehlberg bei Basdorf*

19

Vöhl

512

Ausweisung geplant

KG

 

Kesselberg bei Löhlbach

ca. 51

Haina

509

Ausweisung geplant

 

KG

Mittleres Orketal

310

Lichtenfels

510

Ausweisung geplant

SG

 

Naßwiesen bei Ernsthausen

ca. 44

Burgwald

517

Ausweisung geplant

 

KG

Nuhnewiesen bei Somplar

10

Broms-
kirchen

516

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

 

KG

Rüsselbach und Breite Sohl bei  Wangershausen

45

Franken-
berg (Eder)

515

NSG - Vorschlag, fachlich noch zu prüfen

 

KG

Ruthenaar- und Hoppecketal bei  Willingen

10

Willingen

507

Ausweisung geplant

KG

 

Scheid bei Volkmarsen*

(88,64)  + 35

Volkmarsen

524

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

KG

 

Steilhänge nördlich des Edersees

600

Waldeck, Vöhl, Edertal

514

Ausweisung geplant

KG

SG

Vorsperre -Twistetalsperre

(24,5)  + 41

Arolsen

523

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

SG

 

SG=Schutzwürdigkeitsgutachten; KG=Kurzgutachten

*Das geplante NSG wurde nachrichtlich nicht in den Regionalplan aufgenommen.  Vor einer Ausweisung ist ein Abweichungsantrag hinsichtlich der Zielkategorie  - Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft- des Regionalplans erforderlich


Geplante Naturschutzgebiete im Werra - Meißner - Kreis

Schutzgebiets-
name

Fläche (in ha)

Gemeinde

Gebiets
Nr.

Schutzstatus

Gutachten vorhanden

Gutachten geplant

Badenstein bei Witzenhausen

81

Witzen-
hausen

606

im Ausweisungsverfahren zum NSG, derzeit ND

SG

 

Feuchtwiesen bei Glimmerode

54

Hessisch Lichtenau

601

Ausweisung geplant

SG

 

Hessische Schweiz bei Meinhard

(244,6)  + 225

Meinhard, Bad Sooden-
Allendorf

613

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

SG

 

Kiesteich unter der Aue'schen  Kugel

(9,3)  + 2

Wanfried

614

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Lichtenauer Hochland*

120

Hessisch Lichtenau

602

Ausweisung geplant

SG

 

Magerwiesen bei Großalmerode

ca. 28,5

Groß-
almerode

609

Ausweisung geplant

 

KG

Mainzer Köpfe bei Wanfried

150

Wanfried

604

Ausweisung geplant

SG

 

Niedermoor unterm Eisberg bei  Reichenbach

27

Hessisch Lichtenau

610

Ausweisung geplant

KG

 

Quellgebiet der Weißen Gelster*

(11,5)  + 23

Groß-
almerode, Hessisch Lichtenau

612

ausgewiesenes Schutzgebiet mit geplanter Erweiterung

 

 

Renda-Graben

ca. 300

Eschwege, Ringgau

608

NSG - Vorschlag

SG

 

Rösberg bei Rommerode

ca. 52

Hessisch Lichtenau

603

Ausweisung geplant

 

 

Schieferberg bei Uengsterode

113

Groß-
almerode

611

Ausweisung geplant

KG

 

Werra-Aue von Herleshausen

80

Herles-
hausen

607

Ausweisung geplant

 

 

SG=Schutzwürdigkeitsgutachten; KG=Kurzgutachten

*Das geplante NSG wurde nachrichtlich nicht in den Regionalplan aufgenommen.  Vor einer Ausweisung ist ein Abweichungsantrag hinsichtlich der Zielkategorie  - Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft- des Regionalplans erforderlich

(Zum Vergrößern bitte in die Karte klicken)

Karte 24 

 

Tabelle 24: Geplante Landschaftsschutzgebiete

Nr.

LSG Name

Gemeinden

 

Kategorie

 

Landkreis Fulda

 

 

 

1

Bergland bei Buchenrod

Flieden

Neuhof

LSG

2

Erweiterung Hess. Rhön






Inklusive " Ulsteraue von Wüstensachsen bis Günthers" als Zonierung

Dipperz
Ebersburg
Ehrenberg (Rhön)
Eichenzell
Eiterfeld
Friedewald
Heringen (Werra)
Hilders
Hofbieber

Hohenroda
Hünfeld
Künzell
Nüsttal
Philippsthal (Werra)
Rasdorf
Schenklengsfeld
Tann (Rhön)
 

LSG

 

     

 

3

Geisküppel, Florenberg, Müshecke

Eichenzell

Fulda

LSG

 

 

Künzell

 

 

4

Steinkammer bei Rückers

Flieden

 

LSG

5

Tal der Nüst

Hilders

Hünfeld

LSG

 

 

Hofbieber

Nüsttal

 


Nr.

LSG Name

Gemeinden 

 

Kategorie 

 

Landkreis Hersfeld - Rotenburg

     

6

Guttelstal

Rotenburg a. d. Fulda

 

LSG

7

Knüllwald, Biotopverbundsystem

Frielendorf
Homberg (Efze)
Kirchheim
Knüllwald
Neuenstein

Oberaula
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Willingshausen
 

LSG


Nr. 

LSG Name

Gemeinden 

 

Kategorie 

 

Landkreis Kassel

     

8

Fahrenbach bei Wellerode

Lohfelden

Söhrewald

LSG

9

Oberes Mülmischtal

Hessisch Lichtenau

Söhrewald

LSG

10

Unteres Baunatal

Baunatal

Edermünde

LSG


Nr. 

LSG Name

Gemeinden 

 

Kategorie 

 

Schwalm - Eder - Kreis

     

11

Appenhainer Ginsterheide

Gilserberg

 

LSG

12

Beisetal

Knüllwald

Malsfeld

LSG

13

Blumenhain, Weinkopf, Weingrund

Borken (Hessen)

 

LSG

14

Kippe Dosenberg

Borken (Hessen)

Wabern

LSG

15

Klapperberg

Wabern

 

LSG

7

Knüllwald, Biotopverbundsystem

Frielendorf
Homberg (Efze)
Kirchheim
Knüllwald
Neuenstein

Oberaula
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Willingshausen

LSG

16

Lembach – Niederung

Borken (Hessen)

Homberg (Efze)

LSG

17

Mittleres Elbetal

Bad Emstal
Fritzlar

Naumburg

LSG

18

Olmes - Niederung

Borken (Hessen)

Neuental

LSG

19

Quellbereich südlich Freudenthal

Borken (Hessen)

Homberg (Efze)

LSG

20

Urfftal

Bad Wildungen

Bad Zwesten

LSG


Nr.

LSG Name

 Gemeinden

 

Kategorie

 

Landkreis Waldeck - Frankenberg

     

21

Aartal

Korbach
Lichtenfels

Willingen (Upland)

Kombi - LSG

22

Alte Halden

Frankenberg (Eder)

 

LSG

23

Hess. Rothaargebirge

Allendorf (Eder)
Battenberg (Eder)
Bromskirchen

Frankenberg (Eder)
Hatzfeld (Eder)

LSG

24

Orke- und Aartal

Lichtenfels

 

Kombi - LSG

25

Schweinfe- und Holzbachtal

Gemünden (Wohra)

Haina (Kloster)

Auen - LSG

26

Twistesee

Bad Arolsen

Volkmarsen

LSG

27

Wohra – Bentreff

Rosenthal

 

Auen - LSG


 

Schutzgebietskonzept Wald

Zur Erhaltung der größtmöglichen Vielfalt an heimischen Pflanzen- und Tierarten des Waldes als eine der zentralen Aufgaben des Naturschutzes ergibt sich das nachfolgend dargestellte Schutzkonzept. Das Konzeptpapier "Wald und Naturschutz" (HMILFN 1998) der hessischen Forst- und Naturschutzverwaltung bildet hierfür die Grundlage und Rahmensetzung, die im Schutzgebietskonzept Wald präzisiert werden soll. Flächenstillegungen erfolgen nur, soweit auf Grund der Vorgabe des Konzeptpapiers "Wald und Naturschutz" (HMILFN 1998) Spielräume bestehen.
Das Bundesamt für Naturschutz, der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen und die Ländergemeinschaft Naturschutz (LANA 1992) fordern ebenso wie Naturschutzbeiräte und Naturschutzverbände sowie Fachleute und Wissenschaftler des Naturschutzes und der Forstwissenschaft einen Anteil von Vorranflächen für den Naturschutz von etwa 10 %.
Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen präzisiert diese Forderung, indem er für den forstlichen Bereich  empfiehlt, daß etwa 5% einem Totalschutz und damit einem Nutzungsverzicht unterliegen sollten. Diese Gebiete, in denen eine Eigenentwicklung wieder ermöglicht wird, sollten im Wald repräsentativ für alle Waldgesellschaften ausgewiesen werden. Darüberhinaus  schlägt er 10% naturnahe Naturschutzvorrangflächen und 2 bis 4% naturnahe Waldränder für ein Waldbiotopverbundsystem vor (SRU 1996, Nr.251).
Im Konzeptpapier "Wald und Naturschutz" der hessischen Forst- und Naturschutzverwaltung will man diesen Forderungen Rechnung tragen und sieht (unter Einbeziehung des Grenzwirtschaftswaldes) einen Flächenanteil von 5,2 % (der Gesamtwaldfläche Hessens) für die Flächenstillegung vor.
Die räumliche Lage und Verteilung der Grenzwirtschaftswälder > 1,5 ha liegt für die Landschaftsrahmenplanung Nordhessen verwertbar  vor.


A. Großschutzgebiet für die unbeeinflußte Waldentwicklung/Prozeßschutz

Hessen als ein zentral im Hauptverbreitungsgebiet der Rotbuche gelegenes Bundesland sollte Zielgebiet für ein Großschutzgebiet mit unbeeinflußter Waldentwicklung sein. Hierbei wird allgemein ein Nutzungsverzicht auf großer Fläche verstanden, im mitteleuropäischen Laubwald bedeutet dies im Buchenwald ein Nutzungsverzicht auf mindestens 2000 ha. Damit wäre der besonderen Bedeutung dieser Waldgesellschaft für Europa und umgekehrt der besonderen Verantwortung des Bundeslandes für diese Waldgesellschaft entsprochen.
Ansätze hierzu finden sich im Waldschutzgebiet Edersee und den Überlegungen zu dessen Weiterentwicklung.
Die unbeeinflußte Entwicklung des Buchenwaldes und seiner Lebensgemeinschaften, wissenschaftliche Forschung und Bildungsarbeit sind die umfassenden und zukunftsweisenden Ziele, die mit der Ausweisung eines Großschutzgebietes verfolgt werden.


B. Waldnaturschutzgebiete

Dem Regierungsbezirk Kassel, als einer der waldreichsten Regionen Mitteleuropas, kommt auch im internationalen Rahmen (z.B. FFH, vgl. Kap. 7.1.1.1, Teil 1) eine besondere Verpflichtung zu, den Wald in naturnaher Ausprägung dauerhaft als Lebensraum für die heimischen Tiere und Pflanzen des Waldes zu erhalten und zu entwickeln. Naturschutzgebiete im Wald wurden bisher hauptsächlich für Waldgesellschaften auf Sonderstandorten ausgewiesen, d.h. der Schwerpunkt damit auf die seltenen Waldgesellschaften oder auf den Schutz seltener waldgebundener Arten wie Schwarzstorch,  Spechtarten, Orchideen oder andere Pflanzen gelegt.


B.1 Die drei Kategorien der Naturschutzgebiete im Wald

Nutzungsfreie Kernzonen
Eine freie Entfaltung der Waldentwicklung ist in Waldnaturschutzgebieten die Ausnahme. Bundesweit sind weniger als 1 % der Waldnaturschutzgebiete mit Nutzungsverzicht belegt. Verpflichtungen der Waldhygiene, Walderschließung zur Nutzung und Holzabfuhr und damit z.B. verbundene Totholzentnahme führen zu ständigen Sachzwängen mit für den Naturschutz nachteiligen Wirkungen. Naturschutzfachliche Zielsetzung in Waldnaturschutzgebieten sollte deshalb stärker als bisher die Einrichtung forstlich ungenutzter Bereiche sein ("Waldwildnisgebiete"). Der Naturschutz verfolgt damit gleichzeitig eine artenschützerische (Schutz und Entwicklung von Totholzbewohnern und der Flora und Fauna der Pionierwaldphase des Waldes), eine wissenschaftliche (wie entwickelt sich Wald ohne forstliche Nutzung ?) und eine ästhetische Zielsetzung (Wildnis/ Natur pur erleben). Alle maßgeblichen Waldgesellschaften der verschiedenen Wuchsgebiete, Standorte und Höhenstufen des Bezirks sollen in diesen Schutzgebieten repräsentiert sein. Insbesondere aber ist der sogenannte "normale" Wald dieser Kategorie zuzuordnen. Ein "normal" bewirtschafteter Hainsimsen-Buchenwald wird nicht dadurch naturschutzfachlich interessanter, weil er im Naturschutzgebiet liegt. Vor allem Nutzungsverzicht bringt hier ein Artenspektrum (Totholzbewohner, Pionierwaldgesellschaft) und eine Dynamik ein, die dessen Wert aus Sicht des Naturschutzes über den des Wirtschaftswaldes hebt.

Artenschutzwald
Diese Kategorie dient vorrangig dem Erhalt bestimmter seltener, vom Aussterben bedrohter Arten, der Flora und der Fauna des Waldes. Die Pflege oder auch Bewirtschaftung dieser Wälder ist auf die Zielsetzung "Erhalt bestimmter Arten" abgestimmt.
Des weiteren fallen in diese Kategorie die Wälder, die trotz Bewirtschaftung auf Grund ihrer Seltenheit schützenswert sind. Die Unterschutzstellung soll vor allen Dingen das Einbringen nicht standortheimischer Baumarten verhindern. Die Unterordnung ökonomischer Ziele unter naturschutzfachliche Prämissen ist aber vorzugeben. Insbesondere der Totholzanteil und der Anteil von stark dimensionierten alten Bäumen ist deutlich über die Verhältnisse im normalen Wirtschaftswald anzuheben. Eine Nutzung nach den Kriterien der naturgemäßen Dauerwaldwirtschaft steht deshalb dem Schutzziel oftmals nicht entgegen.
In diese Kategorie des Waldnaturschutzes fallen insbesondere Wälder auf Sonderstandorten und Orchideen-Buchenwälder. Dessen ungeachtet ist aber auch hier in einer Kernzone des Schutzgebietes der Nutzungsverzicht anzustreben .

Flächenumfang des Artenschutzwaldes
Im Artenschutzwald soll der vorhandene Wald geschützt und erhalten werden. Der augenblickliche Zustand des Bestandes entscheidet also über die Schutzwürdigkeit. Eine allgemeine Flächenvorgabe oder Nennung von Zielgebieten der Ausweisung ist somit nicht möglich.

Schutzgebietsgröße
Die angestrebte Mindestgröße der Schutzgebiete hängt allein vom Flächenanspruch der zu schützenden Lebensräume oder Arten ab. Ein maßgeblicher Faktor für deren Flächenanspruch ist auch der Zustand der Umgebung des Schutzgebietes. So kann eine naturnahe Bewirtschaftung der umgebenden Ausweich- und Pufferflächen den notwendigen Flächenumfang des Schutzgebietes reduzieren.


Waldpflegegebiete
Auf diesen Flächen sollen vorrangig historische Nutzungsformen oder besondere Einzelobjekte im Wald durch Pflege und Nutzung erhalten werden. In diese Kategorie fallen z.B. Mittelwälder, Niederwälder, Hutewälder, reich strukturierte Waldränder, Waldwiesentäler mit ihren Bachläufen und aufgelassene Waldteiche. Hier spielen Aspekte des Landschaftbildes und der naturnahen Erholung eine besondere Rolle.

Flächenumfang und -größe
Auch für Waldpflegegebiete ist keine verbindliche Flächenvorgabe möglich. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die zu schützende historische Nutzungsform schutzbefürftig ist und der Ausweisung als Naturschutzgebiet bedarf. Insbesondere ist dann die langfristige Pflege sicherzustellen. Auch eine Mindestgröße ist im Einzelfall zu prüfen und maßgeblich vom Faktor der "Überlebensfähigkeit" des zu schützenden Systems abhängig. Der Schutz und die Pflege dieser historischen Waldnutzungsformen ist durch die Landschaftsplanung auf Gemeindeebene zu konkretisieren.


B.2 Schutzgebietsplanung

Der Tabelle 23 des Kapitels 2.1.1.1, Teil 2 sind die geplanten Neuausweisungen von Naturschutzgebieten zu entnehmen.
Eine weitere Ausweisung von Naturschutzgebieten kann dann erfolgen, wenn abgesicherte Daten bspw. Artenerfassungen und Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung vorliegen. Hierbei werden die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes geprüft.
Des weiteren sollen die bestehenden Naturschutzgebiete im Staatswald dahingehend überprüft werden, ob bzw. wo innerhalb von diesen nutzungsfreie Kernzonen mit einer Mindestgröße von 30 ha ausgewiesen werden können.


C. Vorgaben des Konzeptpapiers Wald und Naturschutz zu Waldnaturschutzkonzepten

Kap. 3.2 Waldnaturschutzkonzepte, Pkt. 4 enthält die Vorgaben, bezogen auf ganz Hessen  für die Zulassung von Flächen mit unbeeinflusster Waldentwicklung :

„Hierzu sollen folgende Instrumente genutzt werden:

  • Flächen die wegen ungünstiger Aufwands-/Ertragsrelationen aus der Holzproduktion ausscheiden (außer regelmäßiger Betrieb). Die Hessische Anweisung für Forsteinrichtungsarbeiten enthält hierzu verbindliche Vorgaben. (ca. 32.200 ha)
  • Bildung von Kernzonen in Naturschutzgebieten und ggf. in FFH-Gebieten, in denen die Holznutzung ausgeschlossen werden kann, wenn es das Naturschutzziel erfordert. Dies könnte in einer Größenordnung von 10% der Schutzgebietsfläche Wald liegen, wobei das Naturschutzziel Prozeßschutz nur in größeren Waldnaturschutzgebieten infrage kommen kann (ca. 2.200 ha). Soweit möglich, soll dies mit dem Schutzgebietsnetz „Natura 2000" nach der FFH-Richtlinie der EU geplant werden
  • Kernzone im Biosphärenreservat Rhön (ca. 3.000 ha)
  • Angemessene Flächenvergrößerung der bestehenden Naturwaldreservate (Buchenwälder) (ca. 2.000 ha)
  • Ausweisung weiterer Naturwaldreservate in nicht ausreichend repräsentierten Regionen Hessens (vgl. Landtagsdrucksache 13/5623: Odenwald, Taunus mit nördl. Hess. Schiefergebirge). Dies ist von den Finanzierungsmöglichkeiten waldökologischer Untersuchungen wenigstens in einer Mindestqualität abhängig zu machen. Das hohe Niveau der bisherigen Untersuchungsergebnisse in der NWR-Forschung rechtfertigt grundsätzlich eine fachliche Ergänzung dieses Programms und Wahrung des derzeitigen Finanzierungs- und Qualitätsstandards (ca. 500 ha)
  • Totholz vgl. Nr. 7. (Altholzinseln ca. 600 ha)
  • Um die Entwicklung eines Buchennationalparkes von rd. 5.700 Hektar vorzubereiten, wird im Kellerwald auf einer Fläche von rd. 2.000 Hektar der Einschlag von Laubholz unterbleiben und nur beschleunigt Nadelholz entnommen werden. Auf dem restlichen Gebiet des geplanten Nationalparks werden Laubbäume nur bis zu einem Alter von 120 Jahren genutzt
  • Der Umfang der Flächenstillegungen (46.200 ha) erreicht damit wenigstens 5,2 % der Gesamtwaldfläche in Hessen. Dies entspricht der Hälfte derjenigen Fläche, die als Vorrang Naturschutz einschließlich der integrativen Lösungen vom Gesetz gefordert wird. Flächenstillegungen in noch größerem Umfang als nachstehend beschrieben lassen die forstwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Haushaltslage des Landes nicht zu."(HMILFN 1998).

Die Landesregierung sieht mittlerweile eine andere Form des Schutzes für den Kellerwald vor. Es soll ein Konzept für einen Naturpark Kellerwald (§ 24 HFoG) erarbeitet werden. Dabei ist beabsichtigt, aus Teilen des NSG und LSG „Waldschutzgebiet Edersee", die bereits als FFH-Gebiet vom Land Hessen gemeldet wurden, eine Kernzone des Naturparkes zu bilden (vgl. Kap. 6.3, Teil 1, Karte 7). Die Gesamtfläche des Naturparkes kann dann als großräumiges Landschaftsschutzgebiet ganz oder teilweise im Sinne von § 15 BNatSchG naturschutzrechtlich abgesichert werden.

Im Regierungsbezirk Kassel stellt sich die bisherige Flächenbilanz für den Staatswald wie folgt dar (Stand 7/1999):

BESTAND im Regierungsbezirk Kassel

  • Waldflächen außer regelmäßigem Betrieb
    (Grenzwirtschaftswälder, Sonderstandorte, Waldbiotope)

15.833 ha

  • Kernzone im BR Rhön

2.300 ha [1]

  • Naturwaldreservate

808 ha

  • Totholz/Altholzinseln

                   500 ha

    Summe

19.441 ha



Innerhalb der im Regierungsbezirk Kassel ausgewiesenen Naturschutzgebiete (ohne Kernzonen-NSG im Biosphärenreservat Rhön)  unterliegen 700 ha Wald durch Verordnungsvorgaben  einem Nutzungsverzicht, die größtenteils von Grenzwirtschaftswäldern und Naturwaldreservaten überlagert sind.

PLANUNG im Regierungsbezirk Kassel

  • Bildung von Kernzonen in NSG
    ggf. in FFH-Gebieten

derzeit keine Planung

  • Flächenvergrößerung bestehender Naturwaldreservate [2]

s. Forstlicher Rahmenplan 1997

  • Ausweisung weiterer Naturwald-Reservate

101,4 ha



[1] incl. 1400 ha Wald im Haderwald der mittelfristig aus der Nutzung genommen werden soll
[2] Die Ausweisung von Naturwaldreservaten obliegt der Forstverwaltung

         
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