2.1.1.2 Avifaunistische Schwerpunkträume

Zur Sicherung und/oder weiteren Entwicklung der Funktionsfähigkeit der avifaunistischen Schwerpunkträume (Rast-, Brutgebiet), unabhängig von der Bewertung (national bis lokal bedeutsam), ist innerhalb der örtlichen Landschaftsplanung auf die jeweilige Situation vor Ort einzugehen (s. dazu Kap. 6, Teil 2, Hinweise zur örtlichen Landschaftsplanung, sowie Kap. 7.1.1.2, Teil 1).

 

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