7.2.2.1 Bodenerosion durch Wasser

Als Erosion bezeichnet man den oberflächlichen Abtrag von Boden durch Wind oder Wasser. Da die oberste, mit Humus angereicherte Bodenschicht die fruchtbarste und biologisch aktivste ist, wird durch anhaltenden Abtrag dieser Bodenschicht nicht nur die Bodenfruchtbarkeit gemindert, sondern auch die Regelungs- und Lebensraumfunktion des Bodens beeinträchtigt. Darüber hinaus treten an den Stellen, wo das erodierte Material wieder abgelagert wird, Schäden auf. Pflanzenbestände, angrenzende Verkehrswege oder Vorfluter werden zugeschüttet, Gewässer infolge des Nährstoffeintrags und eventuell des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln eutrophiert, verschmutzt und/oder getrübt.

Wassererosion kann nur dort angreifen, wo der Boden nicht vollständig mit Pflanzen bedeckt ist und tritt deswegen unter mitteleuropäischen Bedingungen in erster Linie auf Ackerflächen und Sonderkulturen auf. Sie setzt erst in nennenswertem Umfang ein, wenn Niederschlagsdauer und -intensität ein bestimmtes Maß überschreiten und nimmt zu mit steigender Hangneigung und -länge. Lößbedeckte und Löß-Böden sind besonders gefährdet. Da in Mitteleuropa die meisten erosiven Niederschläge zwischen Mai und August fallen und Hackfrüchte wie Mais oder Zuckerrüben zumindest im Frühsommer den Boden nur wenig bedecken, können auf diesen Flächen sehr häufig Auswirkungen einer Bodenerosion beobachtet werden.
Das allgemeine Ausmaß der Bodenerosion durch Wasser hat in der Bundesrepublik in jüngster Zeit wesentlich zugenommen. Dies wird unter anderem zurückgeführt auf:

  • die Verlängerung von Schlägen hangabwärts,
  • eine mangelnde Zufuhr an organischer Substanz,
  • Bodenverdichtung durch schwerere Maschinen und
  • den vermehrten Anbau von Hackfrüchten (SCHACHTSCHABEL et al. 1992).

Die Mittelgebirgslagen Hessens, vor allem die lößreichen Gebiete, sind wegen der in hängigem Gelände betriebenen Landwirtschaft besonders gefährdet.
 

Erosionsrisiko der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch Niederschläge

Als Datenquelle dienten die digitalen Daten der Standortkarte von Hessen - Gefahrenstufenkarte Bodenerosion durch Wasser (HLRL 1997a). Basierend auf den Angaben zu Relief, Bodenart und Niederschlag wird hier die potentielle Erosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in sechs Stufen von "keine bis beginnend" bis "sehr stark" ausgewiesen. Um zu einer Aussage über das Erosionsrisiko zu gelangen, wurden diese Daten mit den digitalen ATKIS - Daten verschnitten.

In Karte 14 sind die Gefährdungsstufen "stark" und "sehr stark" dargestellt, wobei die Flächen, die laut ATKIS - Daten unter Ackernutzung stehen, gesondert gekennzeichnet sind. Betroffen sind vor allem die Mittelgebirgslagen und hier meist die stärker geneigten Talränder. Dort weist die Karte häufig eine mosaikartige Verschachtelung von hoch gefährdeten Flächen mit bzw. ohne Ackernutzung auf. In den in Karte 14 dargestellten Schwerpunkträumen sind jeweils mehr als 20 % der Ackerfläche und/oder der landwirtschaftlichen Nutzfläche

stark bis sehr stark erosionsgefährdet. Gesondert dargestellt sind dabei die Schwerpunkträume, in denen die Erosionsgefährdung fast ausschließlich Grünlandflächen erfaßt.

Schwerpunkträume sind im Nordwesten des Regierungsbezirkes im Hochsauerland sowie im Norden des Ostsauerländer Gebirgsrandes bis Eppe. In den angrenzenden Naturräumen finden sich jeweils einzelne Schwerpunkträume: im Kellerwald die Täler von Lorfe und Wesebach, sowie die Umgebung von Battenhausen und Bergfreiheit, in den Ostwaldecker Randsenken ein Gebiet östlich von Bad Wildungen und das Tal der Elbe bei Naumburg, in der Waldecker Tafel Gebiete westlich von Bad Arolsen, zwischen Hesperinghausen und Kohlgrund und um Sachsenhausen. Weitere Schwerpunkträume befinden sich im Burgwald (Tal der Schweinfe) und im Oberwälder Land zwischen Liebenau und Trendelburg.

Im Osten des Regierungsbezirkes weist fast das gesamte Fulda-Werra-Bergland einen großen Anteil an Flächen mit hohem Erosionsrisiko auf. Im Unteren Werraland befinden sich Schwerpunkträume um Witzenhausen, westlich von Eschwege und längs des Werratals, im Salzunger Werrabergland ebenfalls im Werratal zwischen Philippstal und Widdershausen. Einen hohen Anteil an Flächen mit hohem Erosionsrisiko weist der Norden des Fulda-Haune-Tafellandes etwa ab der Höhe von Eiterfeld auf.

Ebenfalls betroffen sind in der Vorder- und Kuppenrhön der Südosten und der Raum zwischen Mansbach und Rasdorf, am Unteren Vogelsberg die Täler von Giesel und Lüder und in der Fuldaer Senke die Gegend um Bad Salzschlirf.

Die Hohe Rhön stellt insofern einen Sonderfall dar, als zwar ein hohes Erosionsrisiko besteht, jedoch fast kein Ackerbau betrieben wird.

Auf Grund ihres geringen Reliefs besteht in der Westhessischen Senke, der Warburger Börde sowie im Westen des Knüll-Hochlandes und Reinhardswaldes nur sehr kleinflächig ein Erosionsrisiko. In den restlichen, nicht als Schwerpunktraum beschriebenen Gebieten gibt es verstreut, vor allem in den erwähnten Talrandlagen, stark gefährdete Flächen. Sie nehmen jedoch im Vergleich zur gesamten Ackerfläche bzw. landwirtschaftlichen Nutzfläche einen geringen Teil ein.
 

Erosionsgefährdung von Ackerböden in Überschwemmungsgebieten

Einen Sonderfall der Erosionsgefährdung durch Wasser stellen Ackerflächen in Überschwemmungsgebieten dar. Hier sind es die zeitweise auftretenden Hochwasser, die erodierend auf den Boden wirken können. In Karte 14 sind die Ackerflächen dargestellt, die sich in gesetzlich ausgewiesenen bzw. beobachteten Überschwemmungsgebieten befinden. Für sie muß generell von einer hohen Gefährdung ausgegangen werden. In der Westhessischen Senke befinden sich Ackerflächen im Überschwemmungsbereich der Schwalm ab Regierungsbezirksgrenze, der Eder ab Bad Wildungen, der Diemel nördlich von Hofgeismar und in geringerem Umfang auch der Fulda. Im Unteren Werraland findet Ackerbau entlang von Wehre und Werra mit Schwerpunkt bei Eschwege statt. Auch im Überschwemmungsbereich der Weser im Naturraum Reinhardswald liegen Ackerflächen. Der Überschwemmungsbereich der Fulda wird vor allem zwischen Bad Hersfeld und Morschen (Fulda-Werra-Bergland) ackerbaulich genutzt.

(Zum Vergrößern bitte in die Karte klicken)

karte14k 


Erosionsgefährdung des Bodens auf forstlich genutzten Standorten

Obwohl geschlossene Waldbestände einen sehr wirksamen Erosionsschutz darstellen, sind auch im Wald Schäden durch Wassererosion möglich.

Um solchen Schäden vorzubeugen, werden in besonders gefährdeten Bereichen Waldgebiete als "Wald mit Bodenschutzfunktion"[32] oder als Schutzwald/Erosionsschutz[33] (§ 22 Abs. 1 HFoG - Unterschutzstellung des betreffenden Gebietes mit verbindlichen Auflagen zur Bewirtschaftung) ausgewiesen. Karte 14 zeigt die solchermaßen unter Schutz gestellten Waldgebiete. Eine besondere Form des Bodenschutzwaldes stellt der Straßenschutzwald dar, wobei dieser Wald entlang von Straßen ausgewiesen wird, um Steinschlag, Bodenrutschungen und Vermurungen vermeiden zu können.

In der Flächenschutzkarte Hessen (HMILFN) sind diese Flächen im M 1:50 000 dargestellt.

Die räumliche Verteilung der Wälder mit Bodenschutzfunktion entspricht in etwa der Verteilung der oben beschriebenen Schwerpunkträume. Die Erosionsgefährdung in diesen Gebieten beschränkt sich demnach nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Auch die Wälder mit Bodenschutzfunktion verlaufen in einigen Fällen entlang der Hanglagen von Fluß- oder Bachtälern - so finden sich zusätzlich zu den obengenannten Räumen weitere Schwerpunkte längs der Fulda und Weser im Reinhardswald.

Bodenschutzwäldersind im Vergleich zur Verbreitung der Wälder mit Bodenschutzfunktion im Regierungsbezirk selten und von geringer Ausdehnung. Ein beträchtlicher Anteil ist in den Überschwemmungsbereichen von Flüssen ausgewiesen (Tal der Fulda um Kassel, Täler der Werra und Eder, vgl. Karte 7, Kap. 6.3, Teil 1).

In Tabelle 13 sind die ausgewiesenen Schutzwälder, die auch aus Gründen des Erosionsschutzes ausgewiesen wurden, benannt:

Tabelle 13: Bodenschutzwälder

Landkreis

Gemeinde

Bezeichnung

Fulda

Petersberg

"Rauschenberg"

 

Künzell

"Florenberg"

Hersfeld- Rotenburg

Alheim

"Ringbach"

 

Rotenburg a. d. Fulda

"Im Stadtwald Rotenburg"

Kassel

Niestetal

"Im Niestetal bei Heiligenrode"

Schwalm-Eder-Kreis

Edermünde

"Grifte"

 

Edermünde

"Am Steinbusch"

 

Malsfeld

"Fuldasteilhang südl. Beiseförth"

 

Felsberg

"Fuldabogen bei Büchenwerra"

Waldeck-Frankenberg

Bad Arolsen

"Wiggenberg"

 

Lichtenfels

"Burg Lichtenfels"

 

Waldeck

"Edersee"

Werra-Meißner-Kreis

Bad Sooden-Allendorf

"Hoher Ahrenberg"

 

Berkatal

"Langer Berg"

 

Die Ausweisung weiterer Schutzwälder ist geplant, (vgl. Karte 7, Kap. 6.3, Teil 1). Genaueren Aufschluß hierüber gibt der Forstliche Rahmenplan 1997 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL 1997).

In der Gemeinde Poppenhausen wurde 1988 der Bannwald (§ 22 Abs. 2 HFoG) "Abtsroder Gebirge-Wasserkuppe" auch aus Gründen des Erosionsschutzes ausgewiesen.

Wälder mit Bodenschutzfunktion und Schutzwälder sollten auf der Ebene der kommunalen Landschaftspläne in die weitere Planung miteinbezogen werden.


[32] "Waldstandorte mit Bodenschutzfunktion sind in vielen Fällen wenig ertragreich, wenn sie mit Laubholz bestockt sind. Aus Gründen der Erhaltung der Bodenschutzfunktion wird aber in vielen Fällen auf eine Umwandlung in Nadelholz verzichtet. Es kann sogar notwendig sein, durch intensive Waldbaumaßnahmen einen für Bodenschutz gut geeigneten Waldzustand zu erhalten in Form einer niederwaldähnlichen Dauerbestockung. " (HMLU 1974, S. 47).
[33] " Er soll seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- (Rinnen-, Flächen-,) Schnee- und Winderosion, Aushagerung, Steinschlag, Rutschvorgängen und Bodenkriechen schützen."(HMLU 1974, S. 45).

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