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7.2.2 Boden
Der Boden ist die oberste, belebte Schicht der Erdkruste. Er besteht aus verwittertem Gestein (Mineralen) und organischer Substanz (Humus) und wird von Wasser und Luft durchsetzt.
Die Struktur der Böden sind das Produkt von Ausgangsgestein, Klima und Vegetation, manchmal auch von menschlichen Einflüssen. Ihre Bildung vollzieht sich in erdgeschichtlichen Zeiträumen. In ihrem gewachsenen Aufbau nachhaltig gestörte Böden lassen sich deswegen in der Regel nicht wiederherstellen.
Als eine Art Mittler zwischen unbelebter (Ausgangsgestein, Wasser, Luft) und belebter Welt (Pflanzen, Tiere) nehmen Böden eine Schlüsselstellung in terrestrischen Ökosystemen ein. In vielen Stoff- und Energiekreisläufen wirken sie regelnd und ausgleichend. Sie besitzen in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit zur Selbstregulation.
Der Boden als Bestandteil des Naturhaushaltes wird gemäß Bundesnaturschutzgesetz als Natur-/Schutzgut betrachtet, das sparsam zu nutzen ist. Konkretes Ziel ist es, Boden zu erhalten und den Verlust seiner natürlichen Fruchtbarkeit bspw. durch Erosion, Schadstoffeintrag oder Verdichtung und Versiegelung zu vermeiden (§ 2 Abs.1 Nrn. 3,4 BNatSchG).
Die in § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG vom 17.03.98) aufgeführten Bodenfunktionen können wie folgt zusammengefaßt werden:
- Lebensraumfunktion:
Böden bieten "Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen"
- Regelungsfunktion: Böden sind ein "Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen". Sie wirken als "Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen ... insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers"
- Archivfunktion: Dokumentation erdgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Vorgänge
- Funktion als Rohstofflagerstätte
- Produktionsfunktion:Böden dienen der "land- und forstwirtschaftlichen Nutzung"
- Standortfunktion: Böden bieten Fläche für sonstige menschliche Nutzungen und dienen als Standort für Siedlungen und Infrastruktur.
Ein Teil dieser Funktionen setzt den Boden als belebten und mit der Fähigkeit zur Selbstregulierung ausgestatteten Teil des Naturhaushaltes voraus (Lebensraum-, Regelungs- und Produktionsfunktion). Diese zu erhalten bzw. wiederherzustellen ist Ziel der Landschaftsplanung und damit auch des Landschaftsrahmenplanes.
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