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2.1.2.5 Das Regionale Landschaftspflegekonzept (RLK) und sein Bezug zum Biotopverbund
In die Entwicklungskarte des LRP wurden Teilbereiche des Regionalen Landschaftspflegekonzeptes übernommen. Für diese „Flächen mit besonderer Bewirtschaftung oder Pflege" wurden nur die Räume ausgewählt, die bei einer regional bedeutsamen Größe von mindestens 5 ha einen überwiegenden Pflegebedarf mit hoher zeitlicher Priorität aufweisen (vgl. Kap. 7.1.5, Teil 1).
Das Regionale Landschaftspflegekonzept dient der Steuerung von Fördermitteln des Naturschutzes. Hierbei steht die Unterstützung der Landnutzer zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Landschaftsstrukturen und -elemente im Vordergrund, insbesondere in Bereichen, die von Nutzungsaufgabe oder -veränderung bedroht sind. Die dargestellten Pflegeflächen sind somit Flächen, die zur Erhaltung oder Optimierung ihres Zustandes aus naturschutzfachlicher Sicht einer besonderen Bewirtschaftung oder Pflege bedürfen (vgl. HMILFN 1996). Dies können z.B. sein:
- die Beibehaltung einer bestehenden in der Regel extensiven Nutzung oder Bewirtschaftung
- die Durchführung von Pflegemaßnahmen als Ergänzung bestehender oder als Ersatz aufgegebener Nutzungen mit dauerhafter Erhaltung vorhandener Vegetationstypen sowie Steuerung der Vegetationsentwicklung
- eine Einschränkung der Nutzungsintensität
- die Änderung der aktuellen Nutzungsart sowie ggf. deren Rückführung in gebietstypische, in früherer Zeit ausgeübte Bewirtschaftungsformen.
Eine Detaildarstellung, welche Maßnahmen wo nötig erscheinen, ist im Landschaftsrahmenplan nicht möglich. Entsprechende Unterlagen zu den einzelnen Flächen liegen aber bei den ÄRLL und der ONB vor. Im Bereich des Biosphärenreservates Rhön sind als Pflegeflächen auch alle Flächen anzusprechen, die im Bereich der ausgewiesenen Pflegezonen A und B sowie der Kernzone liegen (vgl. Karte 9 in Kap. 7.1.1.1, Teil 1), soweit diese noch nicht als NSG ausgewiesen sind. Die im RLK-Rahmenkonzept in diesen Bereichen gekennzeichneten Flächen weisen dabei eine besonders hohe zeitliche und fachliche Priorität auf. Es ist notwendig, die dargestellten Räume und Flächen auf der Ebene der kommunalen Landschaftsplanung zu konkretisieren und aktualisieren (vgl. Kap. 6, Teil 2).
Im Ergebnis wurde für die einzelnen Amtsbezirke der ÄRLL folgender Flächenumfang mit Pflegeflächen hoher Priorität (Stand: Sept. 97) ermittelt:
Kreis |
RLK-Fläche in km² |
Anzahl |
Fulda |
72,92 |
241 |
Hersfeld-Rotenburg |
98,14 |
439 |
Kassel |
114.06 |
227 |
Schwalm-Eder-Kreis |
65,33 |
180 |
Waldeck-Frankenberg |
96,05 |
213 |
Werra-Meißner-Kreis |
99,80 |
471 |
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Die Pflegeflächen des RLK ergänzen die Biotopverbundkonzeption auf der
Ebene des Landschaftsrahmenplans (vgl. Kap. 2.1.2 ff, Teil 2).
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