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6.6 Abfallwirtschaft und Altlasten
Die Planungen und Maßnahmen zur Abfallentsorgung ergeben sich aus den Abfallwirtschaftsplänen der Gebietskörperschaften und den Abfallentsorgungsplänen des Landes Hessen sowie den Vorgaben der am 1.06.1993 in Kraft getretenen TA-Siedlungsabfall (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL 1998).
Für den Regierungsbezirk Kassel wurden die Deponien und Altlasten ermittelt, die sich beeinträchtigend auf einzelne Bestandteile des Naturhaushaltes auswirken. Nicht die planungsrechtliche Betrachtung steht dabei im Vordergrund, sondern die schutzgutbezogenen Auswirkungen sollen dargestellt werden.
Deponien Bei den genannten Deponien (vgl. Tabelle 6) handelt es sich um derzeit noch betriebene Anlagen. Erfaßt wurden überwiegend Kreismülldeponien der Kreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis und Schwalm-Eder-Kreis. Als beeinträchtigte Schutzgüter wurden vor allem das Landschaftsbild und der Arten- und Biotopschutz genannt. In Tabelle 6 sind die Objekte aufgeführt, bei denen bedeutsame Beeinträchtigungen festgestellt wurden (Planungskategorie Nr. 3, vgl. Bestandskarte) :
Tabelle 6: Beeinträchtigungen Deponien
Landkreis |
NR |
Art der Beeinträchtigung |
Betroffene Schutzgüter/ Objekt bzw. Grund |
Fulda |
113 |
Deponie östl. Mittelkalbach |
Naturhaushalt |
Hersfeld- Rotenburg |
214 |
Deponie nördl. Kathus |
Landschaftsbild, Wasserschutz |
Kassel |
302 |
Deponie westl. Hofgeismar |
Landschaftsbild |
Schwalm-Eder- Kreis |
411 |
Deponie östl. Udenborn |
Landschaftsbild, Naturhaushalt |
Waldeck- Frankenberg |
534 |
Kompostierungsanlage nordöstl. Frankenberg/Geismar |
Landschaftsbild |
|
549 |
Deponie Diemelsee-Flechtdorf |
Naturhaushalt |
Werra-Meißner- Kreis |
602 |
Deponie nördl. Weidenhausen |
Landschaftsbild |
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Darüberhinaus befindet sich in Hessisch Lichtenau nördlich der B7 eine stillgelegte Betriebsdeponie, die derzeit daraufhin untersucht wird, ob von ihr Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt ausgehen.
Altlasten Altlasten sind laut Hessischem Altlastengesetz (HAltlastG) Flächen, die so verunreinigt sind, daß von ihnen eine wesentliche Beeinträchtigung des Gemeinwohls ausgeht und für diese ein Sanierungserfordernis dem Grunde nach festgestellt ist.
Nach dem seit dem 1.03.1999 geltenden Bundes-Bodenschutzgesetz (§ 2 Absatz 5 BBodSchG) sind Altlasten definiert als :
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
-
Altlastenverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. (§ 2 Abs. 6 BBodSchG).
Der Boden auf diesen Flächen ist in vielen Fällen durch Eintrag eines oder mehrerer Schadstoffe beeinträchtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß mit den Verunreinigungen der Untergründe durch Schadstoffe häufig auch Grundwasserverunreinigungen einhergehen, die durch Lösungsvorgänge der Schadstoffe aus der umgebenden Bodenmatrix entstehen. Häufig handelt es sich um ältere, schlecht oder gar nicht abgedichtete Deponiestandorte, Industrie- und Gewerbestandorte oder um ehemals militärisch genutztes Gelände.
In der beim HLUG geführten Altflächendatei sind alle seitens der Kommunen gemeldeten Altflächen erfaßt. Diese werden über das Altlasten-Informations-System (ALTIS) verwaltet. Die Erfassung der Altstandorte ist noch nicht flächendeckend erfolgt, so daß die Daten in ALTIS diesbezüglich derzeit nicht vollständig sind.
Für den Landschaftsrahmenplan wurden die vorhandenen Daten von den zuständigen Umweltabteilungen Kassel und Bad Hersfeld des Regierungspräsidiums Kassel aktualisiert. Die Liste umfaßt die als Altlast festgestellten raumbedeutsamen Altstandorte und Altablagerungen.
Im folgenden werden die Begrifflichkeiten nach den Definitionen im Hessischen Altlastengesetz (HAltlastG) dargestellt:[5]
- Altflächen: Altablagerungen und Altstandorte
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen sowie Grundstücke außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert und abgelagert worden sind
- Altstandorte: Grundstücke
a) mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten, b) deren militärische Nutzung aufgegeben wurde, sofern auf ihnen mit umweltgefährdenen Stoffen umgegangen wurde
- Altlastenverdächtige Flächen: Altflächen, bei denen auf Grund nachgewiesener oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehender Verunreinigungen sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen oder geplanten Nutzung die Besorgnis besteht, daß eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vorliegt
- Altlasten: Altflächen, von denen auf Grund bestehender Verunreinigungen unter Berücksichtigung der vorhandenen oder geplanten Nutzung eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ausgeht und für die das Sanierungserfordernis dem Grunde nach festgestellt ist.
Folgende Beeinträchtigungen werden im HAltlastG im Bezug zum Aspekt "Natur und Landschaft" genannt:
- Gefährdung von Nutztieren, Vögeln, Wild und Fischen,
- schädliche Beeinflussung von Gewässern, Boden und Nutzpflanzen,
- Herbeiführung von schädlichen Umweltwirkungen durch Luftverunreinigungen,
- Beeinträchtigungen der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Als Altstandorte werden z.B. ehemalige chemische Reinigungen, Schrottplätze, Tankstellen und Gaswerke, aber auch ehemals militärisch genutzte Anlagen aufgeführt. Bei den Altablagerungen handelt es sich z. B. um ehemalige Hausmülldeponien, firmeneigene Deponien und Schutthalden (vgl. Tab.: 7 Beeinträchtigungen Altlasten). Weitergehende Informationen zu den einzelnen Objekten wie Art der behandelten Stoffe, festgestellte Verunreinigungen oder geplante und durchgeführte Maßnahmen sind der ALTIS-Datei zu entnehmen.
In Tabelle 7 sind die Objekte aufgeführt, die als deklarierte Altlasten zugleich als bedeutende Beeinträchtigungen (Planungskategorie 3, vgl. Bestandskarte) in den Landschaftsrahmenplan mit aufgenommen wurden Stand 4/99 Quelle: Regierungspräsidium Kassel, Abt. IV, Hersfeld, Kassel
Tabelle 7: Beeinträchtigungen Altlasten (Stand 04/1999)
Landkreis |
Nr |
Ort |
Art |
Fulda |
181 |
Hausmülldeponie Petersberg-Steinau |
AA |
|
189 |
Altablagerung Fulda-Bronzell |
AA |
|
190 |
Hausmülldeponie Eichenzell-Löschenrod |
AA |
|
191 |
Altablagerung Fulda-Maberzell (Schlammdeponie Münsterfeld) |
AA |
Hersfeld- Rotenburg |
281 |
Richelsdorfer Hütte |
AS |
|
284 |
Kistnersgrund, Bad Hersfeld |
AA |
|
285 |
US-Tanklager, Alsfelder Str., Bad Hersfeld |
AS |
Kassel u. Stadt Kassel |
381 |
Gaswerk Hofgeismar |
AS |
|
382 |
Pelzveredlung Fuldatal-Ihringshausen |
AS |
|
385 |
Chem. Reinigung, Wallstraße, Kassel |
AS |
|
394 |
Mammot-Chemie, Leuschnerstraße (39-41), Kassel |
AS |
|
397 |
Gaswerk Bad Karlshafen |
AS |
Schwalm- Eder-Kreis |
481 |
Kreismülldeponie Lamsberg, Gudensberg |
AA |
|
483 |
Schutthalde Eisenwerk Homberg-Holzhausen |
AA |
|
484 |
Deponie Morschen-Altmorschen |
AA |
|
486 |
Fa. Riehm, Edermünde-Grifte |
AS |
|
487 |
Gaswerk Homberg |
AS |
Waldeck- Frankenberg |
583 |
Deponie "Brühnen Wiese", Korbach |
AA |
|
584 |
Firmendeponie, "Am Melm", Fa. Pohlmann, Korbach |
AA |
Werra- Meißner- Kreis |
681 |
Hirschhagen, Hessisch Lichtenau |
AS |
|
684 |
Gaswerk Eschwege |
AS |
|
685 |
Gaswerk Bad Sooden-Allendorf |
AS |
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(AS = Altstandort; AA = Altablagerung)
Handlungsempfehlungen enthält Kap.
3.6, Teil 2.
[5] vgl. § 2 des Gesetzes zur Erkundung,
Sicherung und Sanierung von Altlasten (Hessisches Altlastengesetz - HAltlastG-)
vom 20. Dezember 1994.
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